News | Wissen > Detail

SR 002: Brandschutzglas und Personenschutz

Schweizer Brandschutzgläser erfüllen Anforderungen an Verletzungshemmung. «Was machen wir, wenn wir ein Brandschutzglas bei einer Türe einsetzen sollten?» Im Zusammenhang mit der SIGAB-Richtlinie 002 werden auch komplexere Fragen, zum Beispiel nach der Kombination von Anforderungen an Brandschutz und Personenschutz, gestellt. Die Antwort darauf ist überraschend einfach.

In der SIGAB-Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas», welche Anfang 2018 die alte Dokumentation ablöste, wird in Kapitel 5 ausgeführt: «E- und EI-Brandschutzgläser erfüllen die Anforderungen an den Personenschutz, wenn sie die Pendelschlagklasse von mindestens 2(B)2 bzw. 2(C)2 gemäss SN EN 12600 erfüllen». Bei den Bezeichnungen 2(B)2 und 2(C)2 handelt es sich um Klassifizierungen von Pendelschlagversuchen. Das «B» steht für ein Bruchverhalten eines Verbund(sicherheits)-Glases. Das Zerfallen in viele kleine stumpfe Krümel (typisches Bruchverhalten von Einscheiben-Sicherheitsglas) wird mit «C» bezeichnet. Diese Eigenschaft der Spezialgläser ist meist auch auf den technischen Datenblättern der jeweiligen Produkte zu finden.

Eine kurze Recherche aus dem Vorjahr zeigt, dass alle Schweizer E- und EI-Brandschutzgläser eine dieser Klassierungen erreichen. Dies auch deshalb, weil in der Schweiz keine Brandschutzgläser mit kürzeren Widerstandsdauern als 30 Minuten eingesetzt werden (im Ausland finden z. B. auch EI15-Gläser Verwendung).

Somit kann zusammengefasst werden, dass die richtigen Brandschutzgläser auch die Vorgaben an den Personenschutz bzw. die Schnittverletzungshemmung gemäss SR 002 erfüllen.