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SN EN 13155 für Vakuumheber bzw. Sauganlagen

Anforderungen und Umgang mit Hebeanlagen

Die neuste Fassung der Schweizer Norm SN EN 13155 stammt aus dem Jahr 2009 – die Norm existiert jedoch schon länger. Darin sind Vorgaben zu Vakuumhebern (Sauganlagen) definiert, welche die Unfälle im Umgang mit diesen Anlagen minimieren sollen. Als wichtigste Massnahme wird Redundanz gefordert:

Wenn das Vakuum abnimmt oder ganz abfällt, greift eine zusätzliche Fallsicherung (meist ein zweiter Vakuumkreis), welche die Nennlast ebenfalls mit 2-facher Sicherheit zu halten vermag. Eine 2-Kreis-Anlage erkennt man im Wesentlichen an den zweifach vorhandenen Vakuummetern und -speichern. Bei einer 1-Kreis-Anlage müsste die Last gemäss Norm zusätzlich mechanisch (z. B. mit Gurten) gesichert werden. Weitere Eigenschaften einer konformen Anlage sind eine Zweifachbetätigung zum Lösen der Last sowie eine optische und akustische Warnung bei Abfall des Vakuums.

Ebenso relevant sind der Umgang mit solchen Geräten sowie die Eigenverantwortung der Benutzer. Vor einem Einsatz sind die Funktionsbereitschaft (Zustand der Anlage bzw. der Sauger und Erzeugung des Vakuums) sowie die Bedingungen vor Ort zu prüfen (kein Montieren bei Regen oder zu tiefen Temperaturen, saubere Glasoberflächen). Die meisten Unfälle sind nicht auf Fehler der Anlage, sondern auf menschliches Fehlverhalten oder Nichtwissen zurückzuführen. Eine Schulung der Benutzer wird deshalb dringend empfohlen. Auslegung und Herstellung sowie Änderungen am Vakuumheber erfordern einiges Fachwissen und sollten nur durch Personen mit dem nötigen Knowhow durchgeführt werden.