Informationen aus der neuen SIGAB-Richtlinie 002
Die Rutschhemmung bzw. die rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen sind ein wesentliches Kriterium der Personensicherheit. Für die Rutschhemmung von Glasböden gelten die gleichen Anforderungen wie für andere Bodenbeläge. Zur Bestimmung und Klassierung der Rutschhemmung existieren momentan zwei unterschiedliche Methoden:
Beim bfu-Prüfverfahren kommt der Wuppertaler Boden- und Schuhtester BST 2000 zum Einsatz. Dabei wird ein Schuh bzw. künstlicher Fuss mit Hautersatzmaterial auf den mit Gleitmittel bestrichenen Bodenbelag gedrückt und die notwendige Reibungskraft für das Verschieben des Bodenbelages gemessen.
Beim Prüfverfahren nach DIN 51130 wird die Rutschhemmung mit dem Begehungsverfahren ermittelt, das heisst mit einer Prüfperson auf einer verstellbaren Rampe (schiefe Ebene). Entsprechend trainierte Prüfpersonen mit Sicherheitsschuhen gehen auf dem Prüfbelag in aufrechter Haltung vor- und rückwärts. Dabei wird die Neigung vom waagrechten Zustand bis zum Neigungswinkel (Akzeptanzwinkel) so weit gesteigert, bis die Prüfpersonen unsicher bzw. unfähig werden, die Begehung fortzusetzen.
Beide Prüfsysteme haben ihre Gültigkeit, bis eine europäische Norm mit einem europaweit anerkannten Messverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung feststeht. Aufgrund der stark unterschiedlichen Messmethoden lassen sich die Bewertungsgruppen gemäss bfu-Prüfreglement leider nicht mit denjenigen gemäss DIN vergleichen.