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SIGAB-Richtlinie 002

Sicherheit mit Glas – Anforderungen an Glasbauteile

Die technologische Entwicklung hat die Verwendung von Glas beim Bauen stark verändert. Heute besteht eine Anwendungsvielfalt, die noch vor wenigen Jahrzehnten kaum vorstellbar war. Welche Folgen hat dies für Bauherren, Architekten, GU, Planer, Unternehmer und Lieferanten?

Grundsätzlich postuliert die neue SIGAB-Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas – Anforderungen an Glasbauteile» nichts, was nicht schon vorher in Fachbroschüren der bfu oder in Richtlinien des SIGAB zu lesen war. Die markanteste Vereinfachung für alle am Bau Beteiligten ist der gedankliche Meterriss zur Anwendung von Sicherheitsglas: «Für Verglasungen mit Glas unterhalb der Mindesthöhe von 1,0 m ab begehbarer Fläche ist aus Gründen des Personenschutzes angriffsseitig Sicherheitsglas anzuordnen. Je nach Zugänglichkeit ist dies sogar beidseitig sicherzustellen (z. B. EG-, Balkon- oder Terrassenverglasungen).» Weitere Vorgaben für den Glaseinsatz sowie eine grosse übersichtliche Tabelle sind in Kapitel 5 enthalten.

Die Richtlinie ist ein Hilfsmittel, um Bauteile mit Glas bereits richtig zu projektieren bzw. zu planen. Dazu werden in Kapitel 3 zahlreiche Schutzanforderungen aufgeführt und erklärt (z. B. Ballwurfsicherheit, Einbruchhemmung, Personenschutz oder Rutschhemmung). In Kapitel 4 geht es um Projektierung und Nutzung, wo unter anderem definiert wird: «Der Bauherr oder dessen Vertretung hat gemäss Norm SIA 118 die Schutzanforderungen zu definieren.»

Die neue SIGAB-Richtlinie 002 ersetzt die SIGAB-Dokumentation «Sicherheit mit Glas – Absturzsicherheit/Verletzungsschutz» aus dem Jahr 1999. Sie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.